Entbindung der Schweigepflicht

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) ist zum Schutz Ihrer persönlichen Daten eingeführt worden und betrifft natürlich auch die Daten, die Ihre Gesundheit betreffen und in unserer Praxis genutzt werden.

Wir verweisen an dieser Stelle an die „Patienteninformation zum Datenschutz“ in unsere Praxis.

 

Wenn Angehörige, Freunde, Versicherungen oder deren Vertreter Auskunft zu Befunden oder eine Rezept zur Abholung erhalten dürfen benötigen wir eine

Entbindung der Schweigepflicht bei Privatpersonen“

mit Unterschrift und Datum.